Berufstätige Eltern können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinder- oder Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab.
Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung bezahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro/Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss erfolgt in Form von Gutscheinen für die entsprechende Kinderbetreuungseinrichtung bzw. durch direkte Auszahlung an die Betreuungseinrichtung.
Nähere Informationen (am Ende der Seite): www.help.gv.at
KINDERBETREUUNGSBEIHILFE DES AMS
Das AMS gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Kinderbetreuungsbeihilfe von maximal 300 Euro.