FÖRDERMÖGLICHKEITEN

NÖ KLEINSTKINDER- UND KINDERBETREUUNGSFÖRDERUNG

Berufstätige Eltern können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinder- oder Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab.

Nähere Informationen: www.noe.gv.at

 

ZUSCHUSS DURCH DEN ARBEITGEBER

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung bezahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro/Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei.
Der Zuschuss erfolgt in Form von Gutscheinen für die entsprechende Kinderbetreuungseinrichtung bzw. durch direkte Auszahlung an die Betreuungseinrichtung.

Nähere Informationen (am Ende der Seite): www.help.gv.at

 

KINDERBETREUUNGSBEIHILFE DES AMS

Das AMS gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Kinderbetreuungsbeihilfe von maximal 300 Euro.

Nähere Informationen: www.ams.at